Die neue C‑Klasse: jetzt auch als Plug-in-Hybrid

Limousine und T‑Modell mit über 100 Kilometern elektri­scher Reich­weite (WLTP)

Stuttgart.  Kurz nach dem Start der neuen C‑Klasse Generation können jetzt mit C 300 e (Kraftstoff­verbrauch kombi­niert, gewichtet: 0,8–0,6 l/100 km; CO2-Emissionen kombi­niert, gewichtet: 17–13 g/km; Strom­ver­brauch kombi­niert, gewichtet: 23,3–20,8 kWh/100 km)[1] und C 300 e T‑Modell (Kraft­stoff­ver­brauch kombi­niert, gewichtet: 0,8–0,6 l/100 km; CO2-Emissionen kombi­niert, gewichtet: 19–14 g/km; Strom­ver­brauch kombi­niert, gewichtet: 24,1–21,6 kWh/100 km)1 die ersten Plug-in-Hybride bestellt werden. Die Markt­ein­führung der Limousine findet sofort statt, das T‑Modell kommt ab Dezember zu den Händlern. Die Niveau­re­gu­lierung durch Luftfe­derung hinten ist bei beiden Modellen serien­mäßig. Die Preise starten bei 56.168 Euro[2] (C 300 e) bzw. 57.953 Euro2 (C 300 e T‑Modell). 5.625 Euro Umwelt­bonus[3] in Deutschland machen die beiden Modelle besonders attraktiv. Diesel Plug-in-Hybride werden folgen.

Angesichts der auf über 100 Kilometer gestei­gerten elektri­schen Reich­weite und der elektri­schen Antriebs­leistung von 95 kW (129 PS) lassen sich Alltags­strecken größten­teils rein elektrisch ohne Einsatz des Verbren­nungs­motors zurück­legen. Dieser ist der hochmo­derne Vierzy­linder-Benziner M 254 in der Zweiliter-Variante. Dank Rekuperation wird kinetische Energie beim Verzögern oder bergab zurück­ge­wonnen. Die Rekupera­ti­ons­leistung beträgt über 100 kW.

Die intel­li­gente, strecken­ba­sierte Betriebs­stra­tegie sieht den elektri­schen Fahrmodus für die jeweils sinnvollsten Strecken­ab­schnitte vor. Sie berück­sichtigt unter anderem Naviga­ti­ons­daten, Topografie, Geschwin­dig­keits­vor­schriften und die Verkehrs­ver­hält­nisse für die gesamte geplante Route. Wer die Rekupera­ti­ons­leistung selbst beein­flussen möchte, kann diese in allen Fahrpro­grammen außer SPORT direkt über Wippen hinter dem Lenkrad in drei Stufen wählen. Im Programm D- erlebt der Fahrer zum Beispiel das „One Pedal Feeling“: Nimmt er den Fuß vom Gaspedal, verzögert das Fahrzeug rein elektrisch so stark, dass er die hydrau­lische Fußbremse oft gar nicht benötigt. Die Betriebs­stra­tegie kommu­ni­ziert mit den Sensoren der Assis­tenz­systeme und unter­stützt den Fahrer so in vielen Fahrsi­tua­tionen effizient.

Die Anordnung der Batterie im Fahrzeug bringt gemessen am Vorgänger Vorteile im Alltag: Der Gepäckraum besitzt nun keine Stufe mehr und bietet eine Durch­la­de­mög­lichkeit. Besonders deutlich wird der Fortschritt beim T‑Modell: Die Länge des Gepäck­raum­bodens steigt um 63 mm auf 1.043 mm. Hohe Geträn­ke­kisten können problemlos unter die Kassetten von Abdeck­rollo und Laderaumnetz geladen werden. Das Gepäck­raum­vo­lumen stieg gegenüber dem Vorgänger um 45 Liter auf 360 Liter, bei umgeklappten Rücksitzen passen sogar 1.375 Liter (plus 40 L) ins T‑Modell.

Die neuen Modelle in der Übersicht:

C 300 e

Limousine

C 300 e
T‑Modell
Hubraum cm³ 1.999
Nennleistung Ottomotor kW/PS 150/204
bei 1/min 6.100
Nenndreh­moment Ottomotor Nm 320
bei 1/min 2.000–4.000
Nennleistung E‑Motor kW/PS 95/129
Nenndreh­moment E‑Motor Nm 440
bei 1/min 2.100
System­leistung kW/PS 230/313
System­dreh­moment Nm 550
Höchst­ge­schwin­digkeit km/h 245 240
Höchst­ge­schwin­digkeit elektrisch km/h 140
Beschleu­nigung 0–100 km/h s 6,1 6,2
Verbrauch kombi­niert, gewichtet (WLTP)1 l/100 km 0,8–0,6 0,8–0,6
CO2-Emission kombi­niert, gewichtet (WLTP)1 g/km 17–13 19–14
Strom­ver­brauch kombi­niert, gewichtet (WLTP)1 kWh/100 km 23,3–20,8 24,1–21,6
Reich­weite E‑Fahrt (EAER komb.) (WLTP)1 km 99–111 95–107
Preis ab2 Euro 56.168 57.953

 

 

 

 

[1] Die angege­benen Werte sind die ermit­telten „WLTP-CO2-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 3 Durch­füh­rungs­ver­ordnung (EU) 2017/1153. Die Kraft­stoff­ver­brauchs­werte wurden auf Basis dieser Werte errechnet.

[2] Unver­bind­liche Preis­emp­fehlung in Deutschland inklusive 19 % Mehrwertsteuer

[3] Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelek­tri­schen Fahrzeugen und Plug-in-Hybrid Fahrzeugen werden im Rahmen des Umwelt­bonus gefördert. Die Förderung leisten Automo­bil­her­steller und Bund grund­sätzlich zur Hälfte für Neufahr­zeuge, die auf der Liste der förder­fä­higen Fahrzeuge stehen. Bei der Innova­ti­ons­prämie wird der Bundes­anteil am Umwelt­bonus für Fahrzeuge, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden, befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Für neue Plug-in-Hybrid­mo­delle mit einem Netto­lis­ten­preis von > 40.000 € und < 65.000 € beträgt der Umwelt­bonus als Innova­ti­ons­prämie 5.625 € (Bundes­anteil: 3.750 €, Herstel­ler­anteil: 1.875 €). Der Anteil des Herstellers am Umwelt­bonus wird automa­tisch vom Netto­lis­ten­preis abgezogen. Die Höhe und Berech­tigung zur Inanspruch­nahme der Innova­ti­ons­prämie bzw. des Umwelt­bonus ist durch die auf der Webseite des BAFA (www.bafa.de/umweltbonus) abrufbare Richt­linie geregelt. Es besteht kein Rechts­an­spruch auf Gewährung der Innova­ti­ons­prämie bzw. des Umwelt­bonus. Der Erhalt des Bundes­an­teils erfolgt vorbe­haltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA). Der Umwelt­bonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Förder­mittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.